Für meine SDR-Experimente benötigte ich eine Soundkarte mit Stereo-In. In meinem Super-Business
Notebook ist allerdings nur ein Monoeingang vorhanden. Kein Problem, es gibt ja viele
USB Soundkarten. Im Elektronikshop findet man dann eine Handvoll USB-Sticks in der
Preisregion zw. 5 und 15 Euro.

SBGO Gesamt

Qualität muss kosten dachte ich mir und habe dann für 50 Euro den Sound Blaster X-Fi Go! USB
Stick gekauft. Zuhause schnell ausgepackt und ab in den USB-Port. Nach einer
mehr als halbstündigen Installation des weit über 100MB großen Softwarepakets
von Creative wartete eine große Überraschung auf mich :  keine Stereo Aufnahme möglich ?! ...

Nach 2 Tagen suchen und Treiber neu installieren sowie unzähligen Versuchen mit
dem Signalgenerator stand für mich fest - die Karte kann kein Stereo aufnehmen !
Und das obwohl das Produkt 10mal mehr kostet als jeder Billig-Stick ??

Na dann gut das es einen Mail-Support bei Creative gibt. Die müssten das ja wissen.
Nach einer Reaktionszeit von 10 Tagen kam die rettende Antwort :
SBGO Mail
(Ohne Worte)

Zurückgeben geht ja nicht, da die Produkteigenschaft "Stereo Aufnahme" nicht explizit versprochen
wurde vom Hersteller. Damit ich wieder halbwegs ruhig schlafen kann, schauen
wir mal rein in den Stick : Oben der ADC/DAC/USB/Controller Chip, unten das 1GB Flash.
SBGO Innen

Wir schauen uns den Mikrofon-Eingangsteil mal näher an :
SBGO PCB oben

SBGO PCB unten


Hahaha ! Von wegen kein Stereo ... Die Platine ist mit 2 getrennten Pfaden voll bestückt und kann von der
Hardwareseite auf jeden Fall Stereo ! Nur gut, das bei Creative keinem aufgefallen ist, das hier Bauteile völlig
unnötig bestückt werden. Die Kosten könnten die sich gleich sparen, wenns die Software nicht unterstützt.

Wird aber noch besser : Rechts oben sieht man einen Spannungsteiler. Mit dem erkennt die
Hardware ob ein Stecker eingesteckt wurde. Jetzt Raten : Richtig ! Die Software unterstützt auch das nicht.

Für mich steht damit fest : Hardware Super, aber der Treiber taugt nix. Das Ding fliegt in die
Ecke und wird für meinen Anwendungszweck als Fehlkauf eingestuft.